Datenschutz · klare Zuständigkeit
Datenschutzkontakt · DSB-Konfiguration ausstehend
Ihre Daten. Ihre Rechte.
Ein direkter Kontakt.
Hier finden Beschäftigte, Arbeitgeber und andere betroffene Personen ohne Umwege die zuständige Stelle, ihre Rechte und einen datensparsamen Kontaktweg.
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01
Zuständigkeit
Arbeitgeber und Plattform sauber getrennt
AG
Beschäftigtendaten im Arbeitsbereich
Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich Verantwortlicher
Arbeitszeiten, Dienstpläne, Abwesenheiten, Korrekturen und Personalstammdaten werden im Auftrag des jeweiligen Arbeitgebers verarbeitet. Anfragen zu diesen Daten richten Sie zuerst an Ihren Arbeitgeber oder dessen Datenschutzkontakt.
- Verantwortlicher(Name des verantwortlichen Arbeitgebers eintragen)
- Anschrift(Vollständige Anschrift des Arbeitgebers eintragen)
- Kontakt(E-Mail-Adresse des verantwortlichen Arbeitgebers eintragen)
AO
Plattform- und Betreiberangelegenheiten
Aora verarbeitet technische Dienst- und Kontodaten
Für eigene technische Betriebs-, Sicherheits- und Kontaktdaten ist der rechtliche Betreiber der Plattform zuständig. Die öffentlich hinterlegten Betreiberangaben werden getrennt von den Arbeitgeberdaten ausgewiesen.
- ProduktAoraAI Workforce
- Rechtlicher Betreiber(Rechtlichen Namen des Plattformbetreibers eintragen)
- Anschrift(Vollständige Anschrift des Plattformbetreibers eintragen)
- Datenschutzkontakt(Datenschutz-E-Mail-Adresse des Plattformbetreibers eintragen)
03
Betroffenenrechte
Was Sie verlangen können
Art. 15Auskunft
Welche Daten verarbeitet werden, woher sie stammen, wofür sie verwendet und an wen sie übermittelt werden.
Art. 16Berichtigung
Unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten korrigieren oder ergänzen lassen.
Art. 17Löschung
Daten löschen lassen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen.
Art. 18Einschränkung
Die weitere Nutzung von Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen begrenzen lassen.
Art. 20Übertragbarkeit
Bereitgestellte Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten.
Art. 21Widerspruch
Verarbeitungen widersprechen, die auf berechtigten Interessen oder einer öffentlichen Aufgabe beruhen.
04
Ablauf
So bearbeiten wir eine Anfrage
- 1
Eingang und Zuordnung
Die Anfrage wird dem zuständigen Verantwortlichen oder Datenschutzkontakt zugeordnet.
- 2
Nur notwendige Identitätsprüfung
Zusätzliche Nachweise werden nur verlangt, wenn begründete Zweifel an der Identität bestehen.
- 3
Antwort grundsätzlich innerhalb eines Monats
Bei komplexen oder zahlreichen Anfragen kann die Frist nach den gesetzlichen Regeln verlängert werden; darüber wird rechtzeitig informiert.
05
Aufsichtsbehörde
Beschwerderecht bleibt uneingeschränkt
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sie können sich unabhängig von einer vorherigen Kontaktaufnahme mit uns bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.